Aufgrund eines nachgewiesenen Befunderhebungsfehlers konnte, nach außergerichtlichen Verhandlungen, für unsere Mandantschaft eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 13.000 Euro erreicht werden.
Unsere Mandantin zog sich aufgrund eines Sturzes eine Risswunde am Ellenbogen zu.
Die Erstversorgung im Krankenhaus war nicht zu beanstanden.
Es kam jedoch in der Folge zu Gefühlsstörungen und Schmerzen, in der behandelnden Klinik wurde zudem eine Weichteilverhärtung im Wundbereich festgestellt. Es wurde dann aber unverständlicherweise keine MRT-Untersuchung durchgeführt. Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen wertet dies als Befunderhebungsfehler. Hätte man eine MRT-Untersuchung durchgeführt, wäre der Fremdkörper erkannt worden. Unsere Mandantin leidet aufgrund des Fehlers an einer Epicondylitis humeri radialis.
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