Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Abrechnungsbetrug bei Ärzten

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
28.01.2013

Im Jahr 2007 verzeichnete das Bundeskriminalamt 8.656 Fälle des Abrechnungsbetruges. Diese Zahl gilt jedoch für alle Fälle, die einen Abrechnungsbetrug zum Gegenstand haben. Im Vergleich zum Jahr 2006 stellt dies jedoch eine Steigerung von 2,7% dar.

Da die Zahl dieser Delikte so immens gestiegen ist, gibt es mittlerweile für das Thema Abrechnungsbetrug spezialisierte Staatsanwälte und Kriminalbeamte. In einigen Fällen sind auch ehemalige Angestellte von Ärzten, aufgrund ihres besonderen Fachwissens, beteiligt.

Von einem Abrechnungsbetrug spricht man dann, wenn es um den bewussten Missbrauch des auf Vertrauen gegründeten Vertrags- bzw. privatärztlichen Abrechnungssystems geht. Hingegen fallen Abrechnungsfehler, wie zum Beispiel eine falsche Interpretation der GOÄ oder des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), ebenso wie Irrtümer oder Nachlässigkeiten nicht unter den Begriff des Abrechnungsbetruges.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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