Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Allgemeines zur Abgrenzung von Arzneimittel und Lebensmittel

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
03.09.2012

Von zentraler Bedeutung ist, in Zeiten von Nahrungsergänzungsmitteln, die Abgrenzung von Arzneimitteln zu reinen Lebensmitteln.

Lebensmitteln wird heutzutage nicht nur unterstützende physiologische Wirkung beigemessen. Die Erweiterung der Produktpalette vieler Supermärkte umfasst nun auch sog. Nahrungs-ergänzungsmittel, welche nicht selten hochkonzentriert, stets aber in Kapseln, Pulver- oder Tablettenform die Körperfunktionen beeinflussen sollen. Vielfach wird der Verzehr derartiger Produkte als harmlos angesehen und eine Angabe beim behandelnden Arzt als für nicht notwendig empfunden. Jedoch kann eine derartige Ernährung mitunter medizinische Risiken bergen.

Die Ursache der Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln liegt jedoch nicht nur an der zunehmenden Verbreitung entsprechender Produkte. Bereits auf europäischer Ebene sind das Arzneimittelrecht und das Lebensmittelrecht nicht aufeinander abgestimmt. Das europäische Recht führt mit dem Begriff Nahrungsergänzungsmittel eine dritte rechtliche Kategorie ein, während bspw. für das deutsche Recht allein eine dual ausgerichtete Unterscheidung zwischen „entweder Arzneimittel oder Lebensmittel“ maßgebend ist. Auch im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten erkennt man ein niedriges Harmonisierungsniveau nationaler Regelungen. So besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Produkt in einem Mitgliedstaat als Arzneimittel qualifiziert wurde, in einem anderen Mitgliedstaat jedoch als Lebensmittel umlauffähig ist.

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Vorstand der Patientenanwalt AG
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