Arzthaftung
Prozessrecht
3 Min Lesezeit

Anspruch der Parteien eines Arzthaftungsprozesses

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
10.05.2012

Im Arzthaftungsprozess lässt das vom Gericht eingeholte schriftliche Sachverständigengutachten oftmals noch Fragen offen oder enthält Widersprüche.

Zur Klärung kann seitens der Parteien bei Gericht beantragt werden, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden.

Nach Ansicht des BGH ist diesem Antrag grundsätzlich stattzugeben. Insbesondere kann das Gericht die Anberaumung eines Anhörungstermins nicht mit der Begründung ablehnen, es halte das Gutachten selbst für überzeugend und sehe keinen Erläuterungsbedarf.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Antrag auf Anhörung offensichtlich der Prozessverschleppung dient und damit rechtsmissbräuchlich ist.

Wird eine Anhörung des Sachverständigen trotz des Antrags einer Partei abgelehnt, so ist diese Partei in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt. Ein daraufhin ergehendes- für diese Partei negatives- Urteil kann schon allein deswegen im Wege der Berufung oder Revision angegriffen werden.

Teilen Sie diesen Artikel
Arzthaftung
Prozessrecht
Laura Brockhaus
Patientenanwältin
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).