Einwilligung
3 Min Lesezeit

Aufklärung unseres Mandanten bei einer Sprachbarriere

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
17.07.2013

Der Patient muss vor einem operativen Eingriff vom Arzt aufgeklärt werden. Durch dieses Aufklärungsgespräch muss dem Patienten die Art, Bedeutung, Ablauf und die Folgen des Eingriffs erklärt werden.

Diese Informationen muss der Patient – wenn auch nicht in allen Einzelheiten – verstehen, um sich so für oder gegen die Operation entscheiden zu können.Dies gilt auch bei Patienten, welche die deutsche Sprache nicht oder nicht perfekt sprechen oder verstehen können. Diese Konstellation kommt oft bei Patienten mit Migrationshintergrund vor.In einem unserer Fälle war unsere Mandant türkischer Herkunft und konnte daher den Aufklärungen der Ärztin nicht folgen. Unserem Mandanten wurde auch kein Dolmetscher angeboten.Auch in diesem Fall muss eine Aufklärung so erfolgen, dass der Patient die Art und Tragweite des Aufklärungsgesprächs versteht. Der aufklärende Arzt muss sich in einem solchen Fall vergewissern, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt ist.Auch können durch den Arzt zusätzlich Hilfsmittel, wie z.B. Informationsmaterial in der jeweiligen Landesprache, verwendet werden. Jedoch reichen Broschüren zur Aufklärung allein nicht aus, da dadurch ein ausführliches Aufklärungsgespräch nicht ersetzt wird. Im Zweifel muss eine Aufklärung mittels eines Dolmetschers sichergestellt werden.Sofern ein Eingriff ohne ordnungsgemäße Aufklärung vorgenommen wird, liegt wie hier keine Einwilligung des Patienten vor. Dies bedeutet, der Eingriff ist rechtswidrig und dem Patienten könnten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus dieser Behandlung zustehen.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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