Medizinrecht
3 Min Lesezeit

AZ Abendzeitung München vom 20.06.2012 "Die Fehler der Ärzte"

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
05.07.2012

Wir halten den Artikel der AZ vom 20.06.2012 "Die Fehler der Ärzte" für sehr bedenklich, insbes. die Hinweise unter „Hier bekommen Sie Hilfe“.Darin wird den Patienten u.a. empfohlen, sich im Schadensfall an den behandelnden Arzt oder Klinikdirektor zu wenden. Diese Empfehlung ist für Patienten als schädlich einzustufen, da weder behandelnder Arzt noch der Klinikdirektor im Schadensfall dem Patienten zur Seite stehen dürfen, dies ist in den Allg. Haftpflichtversicherungsbedingungen so geregelt. Folglich führt diese Empfehlung der AZ dazu, dass Patienten Ihr Anliegen und wertvolle Informationen zu ihrem Fall letztlich dem Gegner in die Hände spielen.In dem Artikel der AZ vom 20.06.2012 "Die Fehler der Ärzte" wird den Patienten u.a. auch empfohlen, sich im Schadensfall an die Gutachterstelle bei der Bayr Landesärztekammer zu wenden. Diese Empfehlung ist für Patienten ebenso als schädlich einzustufen, da die Gutachten der Gutachterstelle letztlich von den Haftpflichtversicherungen der gegnerischen Ärzte bezahlt werden und damit dementsprechend ausfallen (Problem: fehlende Neutralität). Auch ist beachtlich, dass die Gutachterstelle bei der Bayr. Landesärztekammer derzeit stark arbeitsüberlastet ist und die Verfahren dort rglm. über 3 Jahre (!) dauern und die dort festgestellten Ergebnisse auch nicht verbindlich für den Arzt sind. Die Verfahrensordnungen dort sind nach Schema F geregelt und der Patient hat keine Möglichkeit, dass sein Fall „individuell“ geprüft und behandelt wird, zumal dieses Verfahren nur „schriftlich“ abläuft und der Patient zu keiner Zeit persönlich begutachtet werden kann.Auch der darin empfohlene Weg zu den Beratungsstellen der Krankenkasse kann Nachteile haben, weil die Beweissicherungsmaßnahmen der Krankenkasse oftmals deutlich unter dem nötigen Standard liegen und dem MDK-Gutachter oftmals nur unvollständige Unterlagen vorgelegt werden. Auch hier hat der Patient keine Möglichkeit, dass sein Fall „individuell“ geprüft und behandelt wird, da auch dieses Verfahren nur „schriftlich“ abläuft und der Patient zu keiner Zeit persönlich begutachtet werden kann.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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