Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Behinderte Nasenatmung nach Septorhinoplastik

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
07.05.2014

Behinderte Nasenatmung nach Septorhinoplastik

Aufgrund einer beidseitigen behinderten Nasenatmung entschloss sich die Mandantin zu einer funktionellen Septorhinoplastik.

Die Mandantin litt jedoch weiterhin unter einer behinderten Nasenatmung und einem sehr schmerzhaftem Nasenrücken, so dass es ihr unter anderem unmöglich war, eine Brille zu tragen. Deshalb unterzog sich die Mandantin einer Revisionsoperation.

Trotz dieser weiteren Operation hat sich jedoch die Behinderung der Atmung nicht verbessert. Es bildeten sich unter anderem Dellen auf der linken Nasenseite. Auch eine Behandlung mit Radiesse, einem Mittel zur Faltenunterspritzung, konnte keine Abhilfe schaffen.

Nach einer CT-Untersuchung bei einem anderem Arzt stellte sich heraus, dass eine Fraktur der Nasenpyramide bestand und kleine frei liegende knöcherne Fragmente vorhanden waren.

Zunächst haben wir uns alle Behandlungsunterlagen sämtlicher Behandler zukommen lassen. Im Moment wird beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein Gutachten erstellt. Danach werden wir in die außergerichtliche Regulierung mit der Gegenseite treten.

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Laura Brockhaus
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