Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Berufsunfähigkeit zahlt rückwirkend 19.900 Euro sowie die zukünfige Rente

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
11.04.2014

Berufsunfähigkeit zahlt rückwirkend 19.900 Euro

Erst nach zähen außergerichtlichen Verhandlungen konnte die Anerkennung der Leistungspflicht der gegnerischen Berufsunfähigkeitsversicherung für unsere Mandantschaft erreicht werden.

Es wurden 19.900 Euro für die aufgelaufenen monatlichen Rentenzahlungen ausbezahlt sowie die weitere monatliche Zahlung zugesichert.

Unsere Mandantschaft hatte den Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Parkinsonerkrankung und der Folgeerkrankungen ab dem Jahr 2010 bei der Versicherung geltend gemacht.

Die Tätigkeit als Hotelier konnte nicht mehr vollständig ausgeübt worden. Dies war für die Versicherung auch deutlich zu erkennen, trotzdem wurde vertragswidrig die Leistung abgelehnt.

Erst nach dem Tätigwerden des Rechtsanwaltes hatte die Versicherung schlussendlich ihre vollumfänglich Leistungspflicht vertragsgemäß anerkannt.

In vielen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten ist es leider nötig, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten auftritt. Nur mit dessen Hilfe kann der Mandant dann zu seinem Recht gelangen.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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