Eigentlich sollte der Reha-Aufenthalt in der Schön Bad Aibling unsere Mandantin nach einem Schlaganfall wieder mobil machen.
Es kam anders: Bei einer Reha Anwendung wurde der Patientin fehlerhaft keine Hilfestellung geleistet. Nach Aufforderung zum eigenständigen Aufstehen aus dem Rollstuhl, kam die Patientin zu Fall und zog sich einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu.
Für die Verantwortlichen war der unsichere Stand der Patientin bekannt. Es wurden Sorgfaltspflichten verletzt die sowohl zu einer Haftung des Klinikums als auch des aufsichtspflichtigen Therapeuten führen.
Es hat sich ein sog. voll beherrschbares Risiko verwirklicht. Der Sturz hätte durch Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflicht voll ausgeschlossen werden können.
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