Arzthaftung
3 Min Lesezeit

Der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen- Sturz im Pflegeheim

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
28.06.2013

Eigentlich sollte der Reha-Aufenthalt in der Schön Bad Aibling unsere Mandantin nach einem Schlaganfall wieder mobil machen.

Es kam anders: Bei einer Reha Anwendung wurde der Patientin fehlerhaft keine Hilfestellung geleistet. Nach Aufforderung zum eigenständigen Aufstehen aus dem Rollstuhl, kam die Patientin zu Fall und zog sich einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu.

Für die Verantwortlichen war der unsichere Stand der Patientin bekannt. Es wurden Sorgfaltspflichten verletzt die sowohl zu einer Haftung des Klinikums als auch des aufsichtspflichtigen Therapeuten führen.

Es hat sich ein sog. voll beherrschbares Risiko verwirklicht. Der Sturz hätte durch Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflicht voll ausgeschlossen werden können.

Teilen Sie diesen Artikel
Arzthaftung
Laura Brockhaus
Patientenanwältin
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).