Anästhesie
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Medizinrecht
Prozessrecht
3 Min Lesezeit

Die Fallgruppe der vollbeherrschbaren Risiken

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
22.11.2012

Im Arzthaftungsrecht obliegt grundsätzlich dem Patienten die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, das Verschulden des behandelnden Arztes und für die Kausalität zwischen Behandlungsfehler und den dadurch erlittenen Schäden.

Resultiert die primäre Schädigung jedoch aus einem Sachverhalt, dessen Gefahren von der Behandlungsseite ausgeschlossen werden können oder voll beherrschbar sind, besteht u. U. ausnahmsweise die Vermutung pflichtwidrigen Verhaltens, die dann vom behandelnden Arzt widerlegt werden muss.

Die Rechtsprechung hat diesbzgl. verschiedene Fallgruppen etabliert und in folgenden – beispielshaften- Konstellationen ein vollherrschbares Risiko im Grundsatz bejaht:

- Lagerungsschäden- Lage eines Tubus- Funktionsfähigkeit eines Narkosegeräts- im Operationsgebiet belassener Fremdkörper

Teilen Sie diesen Artikel
Anästhesie
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Medizinrecht
Prozessrecht
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).