Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

30.000 € Schmerzensgeld bei Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
30.04.2014

Schmerzensgeld bei Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 25.09.2013, Az.: 1 U 24/12, der Klägerin 30.000 € wegen einer Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung zuerkannt.

Aufgrund einer vorgenommenen Schilddrüsenoperation hat die Klägerin eine einseitige Stimmbandlähmung erlitten. Weiterhin ist bei ihr ein Dauerschaden eingetreten, da sie sich lediglich im "Flüsterton" und auch nur mit erheblicher Mühe unterhalten kann. Sie wird dauerhaft auf logopädische Therapien angewiesen sein.

Das OLG Braunschweig stellte in der Klagebegründung dar, dass es nicht als behandlungsfehlerhaft anzusehen sei, wenn das Neuromonitoring zur Anwendung kommt, auch wenn dieses nicht dem medizinischen Standard entspricht.

Schmerzensgeld bei Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung

Vielmehr kann nach Ansicht des Gerichts dann ein Behandlungsfehler bejaht werden, wenn das Neuromonitoring nicht lege artis durchgeführt wurde. Aufgrund dessen kam das Gericht zu der Ansicht, dass das fehlerhaft durchgeführte Neuromonitoring kausal für den eingetretenen Schaden war.

Teilen Sie diesen Artikel
Behandlungsfehler
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).