Eine private Krankenversicherung zahlte an Ihre Versicherungsnehmerin nach langwierigen Verhandlungen einen Erstattungsbetrag in Höhe von € 3.500 aufgrund eines refraktiven Linsenaustausches.
Vorgeschichte war, dass sich unsere Mandantin aufgrund eines Sehfehlers einem medizinischen Eingriff unterzog. Hierbei wurde ein sog. refraktiver Linsenaustausch vorgenommen. Der Eingriff erfolgte aufgrund einer KRC konformen Indikation.
Die private Krankenversicherung lehnte eine vollständige Kostenerstattung ab und argumentierte, dass die medizinische Indikation für den durchgeführten Eingriff fehlen würde. Außerdem war die private Krankenversicherung der Ansicht, dass der Sehfehler mit einer Sehhilfe ausgeglichen hätte werden können. Aufgrund weiterer Korrespondenz mit der privaten Krankenversicherung konnte jedoch schließlich ein angemessener Erstattungsbetrag in Höhe von € 3.500 vereinbart werden.
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