Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Fehlerhafte Behandlung eines Karpaltunnelsyndroms

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
11.11.2011

Das Karpaltunnelsyndrom, eine Kompressionssyndrom des Nervus mediarus im Bereich der Handwurzel, ist eine in Deutschland weit verbreitete Krankheit, von der vor allem Frauen betroffen sind.Ein Karpaltunnelsyndrom kann konservativ, z.B. durch das Tragen einer Handschiene behandelt werden. Es kann aber auch notwendig sein, einen operativen Eingriff durchzuführen.Bei einer solchen Operation sowiebei der anschließenden Behandlung können den Ärzten Behandlungsfehlerunterlaufen.So ist das Tragen einer Schiene nach einer Operation wegen eines Karpaltunnelsyndroms gerade nicht empfehlenswert, weil die Gefahr der Verklebung des Nervus mediarus mit dem umliegenden Narbengewebe besteht. Auch kann nach einer solchen Operation erst nach mindestens 3 Tagen damit begonnen werden, sanfte Bewegungen auszuführen.Sofern der Arzt andere Anordnungen trifft, kann dies schwerwiegende Folgen für den Patienten haben, da ein dauerhafter Schaden möglich ist. In diesem Fall könnenSchadensersatzansprüche gegen den Arzt entstehen.

Teilen Sie diesen Artikel
Behandlungsfehler
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).