Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Fehlerhafte Blinddarmoperation

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
15.05.2013

Unsere Mandantin wurde wegen einer vermuteten einer Blinddarmentzündung durch ihren Hausarzt in die in eine Klinik überweisen. Zu diesem Zeitpunkt bestanden bereits Schmerzen seit einem Tag. Es folgte sodann eine Operation zur Entfernung des Blinddarms.

Bei dieser Operation wurde das Mesenterium behandlungsfehlerhaft verletzt wodurch es zu einer Nekrose des terminalen Ileums kam. Diese Operation dauerte für eine Blinddarmoperation mit 2 ½ Stunden ungewöhnlich lange. Des Weiteren wurde bei dieser Operation die Arteria iliocoecalis durchtrennt.Nach kurzer Zeit wurde unsere Mandantin aus der Klinik entlassen. Schon einen Tag später, am musste sich unsere Mandantin erneut in die Notaufnahme des Klinikum begeben. Die Wunde wurde wegen der akuten Schmerzen geöffnet und gespült. Unsere Mandantin wurde anschließend dennoch entlassen, jedoch musste sie schon am Abend des gleichen Tages notfallmäßig wieder aufgenommen werden.Nachfolgend trat bei unserer Mandantin Stuhl aus der Wunde aus, weshalb eine Notoperation durchgeführt werden mussten. Bei dieser Operation wurde eine Nekrose (der Untergang einiger, bzw. mehrere Zellen)am terminalen Ileums (Dünndarm) festgestellt.Anschließen musste unsere Mandantin eine längere Wundbehandlung mit einer Vakuum-Anlage durchführen lassen. Insgesamt musste unsere Mandantin 3 Wochen auf der Intensivstation behandelt werden.Ein Sachverständigengutachten hat den Behandlungsfehler bestätigt.Unser Mandant leidet bis heute unter den Folgen des Behandlungsfehlers, weshalb er jetzt gegen die Klinik vorgeht.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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