Arzthaftung
3 Min Lesezeit

Forderung nach Verbesserung der Patientenrechte

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
18.10.2012

Nachdem im Mai 2012 vom Bundeskabinett der Entwurf eines Patientenrechtegesetzes beschlossen wurde, wir nun der Ruf nach einer Verbesserung der Patientenrechte laut.

Denn das Patientenrechtegesetz sieht vorwiegend eine Kodifizierung des im Bereich des Arzthaftungsrechts bereits geltenden Richterrechts vor. Regelungen, die der weiteren Stärkung der Rechte des Patienten dienen, finden sich hingegen kaum.

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag wird nun eine wesentliche Ausweitung der Patientenrechte gefordert. Beispielsweise wird die Einrichtung eines Härtefallfonds verlangt, der dann eintritt, wenn der Patient die Schadensursache oder ein Verschulden der behandelnden Ärzte nicht sicher nachweisen kann oder eine seltene oder bislang unbekannte Komplikation auftritt. Dem geschädigten Patienten soll dann aus dem Fonds eine Entschädigung zufließen.

Vorgesehen ist in dem Antrag zudem die Einführung eines besonderen Mediations- und Schlichtungsverfahren, das über das bislang mögliche Schlichtungsverfahren bei den Landesärztekammern hinausgehen soll. Insbesondere wird gefordert, dass das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens in seiner Wirkung einem gerichtlichen Vergleich gleichgestellt werden soll.

Ferner sprechen sich die Antragsteller für weitergehende Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten aus.

Eine Verbesserung der Patientenrechte ist in jedem Fall ausdrücklich zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit den Forderungen vom Gesetzgeber tatsächlich Genüge getan wird.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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