Behandlungsfehler
Geburtsschäden
3 Min Lesezeit

Grober Behandlungsfehler durch Gynäkologen und Hebammen

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
07.10.2011

Nimmt der Gynäkologe trotz der Angaben der Patientin, welche auf einen vorzeitigen Blasensprung hindeuten und des nicht sicher ausgeschlossenen Fruchtwasserabgangs keine ausreichenden Untersuchungen zur Abklärung eines vorzeitigen Blasensprungs vor und überweist er die Patientin weder unverzüglich in eine Klinik noch führt er eine kurzfristige Kontrolluntersuchung durch, so kann dies zu einem schwerwiegendenGeburtsschaden führen.Dieses Vorgehen kann eine schlechte Durchblutungssituation während der Geburt zur Folge haben, weshalb das Kind mit schweren Hirnschäden zur Welt kommen kann. Diesem Kind stehen sodann Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität diesesFehlverhaltens für den bei ihm eingetretenen Gesundheitsschaden sowohl wegenmangelhaften Befunderhebung und Befundsicherung als auch hinsichtlich einesgroben Behandlungsfehlers zu.Ein spontan eingetretener Blasensprung mit bereits grün gefärbtem Fruchtwasser ist der späteste Zeitpunkt für die Hebamme, unverzüglich einen Facharzt zu rufen, da es sich hierbei um ein jeder Hebamme bekanntes Signal für einen möglichen Sauerstoffmangel des Feten handelt.Bereits ein Zuwarten von 10 Minuten und mehr stellt hierbei einen groben Behandlungsfehler der Hebamme dar (OLG Stuttgart, Urt. v. 19.09. 2000 – 14 U 65/99, VersR 2002, 235, 237).

Teilen Sie diesen Artikel
Behandlungsfehler
Geburtsschäden
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).