Auch die Recherchen des Handelsblattes ergaben, dass der TÜV Rheinland frühzeitig über Mängel von Produkten der Firma PIP informiert war.
In seiner aktuellsten Ausgabe berichtet das Handelsblatt, dass interne Prüfdokumente des TÜV Rheinland eine Sonderprüfung bei PIP im Jahr 2001 belegen, die aufgrund einer Warnung der britischen Gesundheitsbehörde MDA bezogen auf Brustimplantate mit Hydrogel- Füllung erfolgte. Dennoch erfolgten keine unangekündigten Audits, was auch die Patientenanwalt AG in den bereits anhängigen Klagen dem TÜV Rheinland zur Last legt. Nach Informationen des Handelsblattes ziehen nun auch die ersten Krankenkassen eine Klage gegen den TÜV Rheinland in Erwägung, um sich übernommene Operations- und Behandlungskosten zurückzuholen.
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