Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Herzinfarkt fehlerhaft nicht erkannt

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
22.11.2013

Trotz eindeutiger Symptome und der Tatsache, dass unsere Mandantschaft als Hochrisikopatient einzustufen gewesen war, wurde der akute Herzinfarkt grob fehlerhaft nicht erkannt.

Darüber hinaus wurde durch den behandelnden Arzt ein völlig kontraindiziertes Belastungs-EKG durchgeführt, denn ein vorher gefertigtes Ruhe-EKG zeigte bereits eindeutig das Vorliegen eines Vorderwandinfarkts.

Nachdem der Patient unverständlicherweise, ohne weitere Behandlung, nach Hause geschickt wurde, erlitt er einen Herz-Kreislaufstillstand.

Dank einer Laienreanimation konnte unsere Mandantschaft in letzter Sekunde gerettet werden.

Da ein außergerichtliche Regulierung, trotz positiver Gutachten, durch die Gegenseite abgelehnt wurde, haben wir Klage eingereicht. Die Schadenspositionen liegen im sechsstelligen Bereich.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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