Brustimplantate
3 Min Lesezeit

Italien: keine Brustvergrößerungen bei Minderjährigen

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
14.06.2012

Die Zahl der durchgeführten Schönheitsoperationen nahm in den letzten Jahren stetig zu. Besonders erschreckend: auch Jugendliche legen sich immer häufiger unters Messer, um einem (vermeintlichen) Schönheitsideal nachzueifern.

Diesem Trend wurde in Italien nun der Riegel vorgeschoben. Aufgrund eines neuen Gesetzes ist es den italienischen Ärzten in Zukunft verboten, bei Minderjährigen Brustvergrößerungen aus rein ästhetischen Gründen vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes drohen empfindliche Strafen.

Auch in Deutschland wird der Ruf nach einem solchen Verbot immer lauter. Denn nicht zuletzt der Skandal um die mangelhaften Brustimplantate der Firma „PIP“ hat uns die Gefahren solcher Schönheitsoperationen wieder einmal drastisch vor Augen geführt. Dennoch lehnt das Gesundheitsministerium derzeit die Normierung eines Verbots von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ab. Einem solchen Gesetz stünden verfassungsrechtliche Aspekte entgegen. Zudem sei eine Abgrenzung von medizinischer Indikation einer Operation und einer rein ästhetischer Motivation im Einzelfall oftmals nicht möglich.

Die weitere Entwicklung in Deutschland und Europa bleibt abzuwarten. Es ist jedoch zu hoffen, dass bald strengere Regeln im Hinblick auf jegliche Arten von Schönheitsoperationen normiert werden.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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