Als Notfall wurde unsere Mandantin mit der Diagnose eines Pappillenödems in das Klinikum rechts der Isar eingewiesen.
Obwohl die Gesamtkonstellation mit Körperstatur und passender Symptomatik zwingend auf das Krankheitsbild eines Pseudotumors cerebri hindeutete, wurde über Monate hinweg fehlerhaft keine Hindruckmessung (Liquordruckmessung) bei der Patientin durchgeführt.
Kontraindiziert erfolgte stattdessen eine Behandlung aufgrund des Verdachts einer Multiple Sklerose. Aufgrund dieses Diagnose- und Befunderhebungsfehlers verlor die Patientin nahezu das komplette Sehvermögen am rechten Auge.
Dieser fachärztlicherseits bereits bestätigte Behandlungsfehler führt zu verschiedenen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, sowohl gegen das Klinikum, als auch gegen die dort verantwortlichen Ärzte.
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