Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Lasik: Grober Behandlungsfehler bei Care Vision gutachterlich bestätigt

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
22.04.2013

Die Firma Care Vision wirbt mit günstigen Angeboten zu Augenlaserkorrekturen. Einer unserer Mandanten hatte sich zu dieser Firma begeben, weil er eine Hornhautverkrümmung mittels Laserbehandlung beseitigen wollte. Bei ihm ist gutachterlich ein grober Behandlungsfehler bestätigt worden.

Die Ärztin von Care Vision hatte zunächst einen Fehlschnitt gesetzt. Sie hätte dann sofort die Behandlung abbrechen müssen. Stattdessen hat sie jedoch die Laserbehandlung fortgesetzt. Die Sehschwäche bei unserem Mandanten wurde dadurch verschlimmert. Unser Mandant musste sich zu einer Nachkorrektur begeben und suchte erneut Care Vision auf. Die Ärztin hätte nun mittels einer topogra-fiegestützten Methode weitere Abklärungen vornehmen müssen. Auch dies ist unterblieben, weil Care Vison nicht über die notwendige Technik (Pentacam-System) verfügte. Ohne genaue Abklärungen führte die Ärztin einen nun kontraindizierten zweiten Lasereingriff vor, der zu einer weiteren Sehverschlechterung führte.

Gegen Care Vision liegen einstweilige Verfügungen vor, da sie zusätzlich gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen. In Bayern werden deswegen derzeit keine Einrichtungen durch Care Vision betrieben.

Am 23.04.2013 beschäftigt sich das ZDF in der Sendung Frontal21 mit dem Fall.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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