Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Lebensgefahr nach Spritze

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
02.09.2011

Die Infiltration mit einer handelsüblichen Spritze durch einen Arzt kann durchaus zu einer akuten Lebensgefahr führen. So kann es bei einer intramuskulären Injektion zu einer Gefäßverletzung kommen, die von einem Arzt – normalerweise – bemerkt werden sollte, weil der Arzt verpflichtet ist, zu aspirieren. Daraufhin muss der Arzt die Spritze sofort aus dem Einstichkanal zurückzuziehen und die Einstichstelle komprimieren. Je nach Lage des Falles kann sich bei unterlassener Aspiration und Gefäßverletzung ein derart großes, nach außen sichtbares, Hämatom bilden, was wiederum darauf hin deutet, dass sich eine sehr erhebliche Menge Blut innerlich ergossen hat. Dies kann geeignet sein, einen lebensbedrohlichen Zustand hervorzurufen. Auch Amputationen stehen in derartigen Fällen unter Umständen in Rede.

Bemerkt der Arzt eine Gefäßverletzung z.B. aufgrund unterlassener Aspiration nicht und kommt es zu schwerwiegenden Folgen, können hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen auf den Arzt zukommen.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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