Medizinrecht
3 Min Lesezeit

MRSA-Virus – Die Gefahr im Krankenhaus

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
20.02.2013

Für einen Patienten ist es besonders schwer, wenn er sich zu einer Heilbehandlung in ein Krankenhaus begibt und sich dann mit einem Krankenhauskeim ansteckt.

Die hygienischen Bedingungen in Krankenhäusern lasen sehr oft zu wünschen übrig. Daher ist es keine Seltenheit, dass sich Patienten mit dem MRSA-Virus (Staphylococcus Aureus) anstecken. In den vergangenen Jahren ist es zu großen Hygieneskandalen in den Münchener Kliniken gekommen.Das ursprüngliche Leiden der Patientin ist nach der Behandlung meistens geheilt, dennoch liegt eine Virusinfektion vor, welche nur schwer behandelbar ist. Denn der Staphylococcusvirus ist resistent gegen Antibiotika. Diese Infektion kann schwere Auswirkungen für den Patienten haben. Sie kann sogar zum Tod führen.Besonders deutsche Krankenhäuser sind im europäischen Vergleich von MRSA-Viren betroffen. Sol liegt die MRSA-Rate hier bei 25 %, in den Niederlanden hingegen bei 3 %.Aus der Ansteckung mit einem MRSA-Virus in einem Krankenhaus können Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche für den Patienten entstehen.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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