Arzthaftung
Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Operation beendet – Tupfer bleibt im Körper

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
16.05.2012

Bei Operationen ist es nicht selten der Fall, dass nachfolgend Instrumente oder im Körper verbleiben, da sie schlichtweg vergessen werden.Die Ursachen für solche fatalen Fehler sind oft Überlastung und Stress des Operateurs, welche für die betroffenen Patienten jedoch weitreichende Folgen haben können. Zumindest muss der Patient eine weitere Operation vornehmen lassen, um den Gegenstand zu entfernen. Diese Revisionsoperation ist wiederum mit Risiken verbunden.Die Chance, dass bei einer Operation ein Gegenstand im Körper bleibt, liegt etwa bei 1:5000.In diesen Fällen liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Dies sind Fehler, die einem Arzt schlichtweg nicht unterlaufen dürfen. Bei groben Behandlungsfehlern bestehen für den Arzt Beweiserleichterungen, d.h. eine Haftung des Arztes ist für den Patienten leichter nachzuweisen.Der Operateur hat weiterhin auch eine Hinweispflicht gegenüber dem Patienten, wenn ein Indiz dafür besteht, dass sich noch ein Gegenstand im Körper des Patienten befindet. Auch dieser Pflicht wird oft nicht nachgekommen.Da dies schwerwiegende Folgen für den Patienten haben kann, können ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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