Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Psychopharmaka für Herzkranken

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
30.10.2013

Der Kläger, ein erfolgreicher Unternehmer, begab sich bereits im Jahre 2010 wegen Brustschmerzen und unklaren Dyskardien in medizinische Behandlung.

Die behandelnden Ärzte untersuchten den Kläger allerdings nicht auf Herzkrankheiten, sondern verschrieben dem Kläger ein starkes Psychopharmaka, da sie davon ausgingen, dass die Beschwerden des Klägers psychisch bedingt seien. Erfolgreiche Unternehmer stünden stark unter Stress, da seien psychosomatische Symptome dieser Art schon einmal möglich, so die Behandler und verschrieben dem Kläger Psychopharmaka in Form von Amitriptylin. Tatsächlich litt der Kläger unter einer kardiologischen Vorerkrankung, die es streng verbietet Amitriptylin einzunehmen. Der Kläger wurde von den Behandlern über fast 2 Jahre angewiesen die kontraindizierten Psychopharmaka einzunehmen.

Das Herz des Klägers wurde durch die Fehlmedikation schließlich so schwer geschädigt, dass es zum Herzstillstand kam. Das Leben des Klägers konnte nur durch Reanimation gerettet werden. Seitdem leidet der Kläger an einem erworbenen Long-QT-Syndrom, eine der schwersten Herzkrankheiten überhauptet, die ausschließlich auf die Fehlmedikation zurückzuführen ist und den Kläger in seiner Lebensführung stark einschränkt. Der eingetretene Schaden ist nicht reversibel, sodass der Kläger ein Leben lang mit den Einschränkungen leben muss.

Im Rahme unseres Mandats, werden wir dafür Sorge tragen, dass dem Kläger sämtliche entstandenen vergangenen und zukünftigen Schäden ersetzt werden sowie dass der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld erhält.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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