Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Schwerer Geburtsfehler – Schadensersatz in Millionenhöhe zugesprochen

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
10.04.2013

Grundsätzlich sind die Schadensersatz- und Schmerzensgelder in Deutschland zu gering bemessen. Das Landgericht Bonn hat nun jedoch in einem besonders schweren Fall einem behinderten Kind eine Schadenssumme in Millionenhöhe zugesprochen.

Insbesondere ging es vorliegend um zwei grobe Behandlungsfehler der Ärzte. Als die Mutter mit schon hochschwanger in der Klinik war, haben ihr die Ärzte ein Wehen fördernde Mittel verabreicht, denen es einerseits nicht bedurft hätte und die des Weiteren völlig kontraindiziert waren. Denn dieses Medikament hat einen gefährlichen Abfall der Herztöne bei dem Baby ausgelöst. Es war grob fehlerhaft, der Mutter dieses Medikament zu verabreichen.Jedoch war dies leider nicht der einzige Fehler der Ärzte. Nachdem die Herztöne abgefallen waren haben die Ärzte dann zu spät reagiert. So dauerte es noch 35 Minuten bis die Ärzte reagierten, obwohl gemäß den Leitlinien der Ärztekammer spätestens nach 20 Minuten ein Kaiserschnitt vorgenommen werden müsste.Aufgrund dieser beiden schweren Behandlungsfehler hat das Baby zu lange keinen Sauerstoff. Dadurch ist bei dem Kind ein schwerer Hirnschaden entstanden. Er ist nunmehr körperlich und geistig behindert.Das Landgericht Bonn verurteile zwei Ärzte des Klinikums zur Zahlung von 400.000,00 € Schmerzensgeld. Darüber hinaus haben die Ärzte für alle weiteren Schaden, die das Kind im Laufe seines Lebens durch die Behinderung ertragen muss, zu haften. Dieser Schaden ist noch nicht genau bezifferbar, er geht aber in die Millionenhöhe.Für die Eltern und das Kind ist dies natürlich nur ein schwacher Trost, den das Kind wird nie ein normales Leben führen können. Dennoch ist es in diesem Fall als positiv zu bewerten, dass das Gericht eine angemessenen Schmerzensgeldbetrag ausgeurteilt hat.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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