Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Schwerwiegende Mängel in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
18.01.2012

In den Medien wird in letzter Zeit häufig über mangelhafte Zustände in Pflegeheimen berichtet.So sollen in verschiedenen Seniorenresidenzen die hygienischen Zustände sehr schlecht sein. Darüber hinaus gibt es auch noch zu wenig qualifiziertes Pflegepersonal, welches sich um die Bewohner kümmern kann. So liegt die Fachkraftquote in einem Pflegeheim bei mindestens 50 %. Oft sind jedoch weniger qualifizierte Kräfte in den Seniorenheimenangestellt.Die Auswirkungen von zu wenig bzw. schlecht ausgebildeten Personal bekommen die Patienten zu spüren. So kommt es vor, dass teilweise nicht einmal die tägliche Versorgung der Bewohner sichergestellt wird. Dadurch kommt es zu Verletzungen, wie ein Wundlegen, sowie zu Gewichtsverlust der Bewohner.In einer Seniorenresidenz in München wurden wohl Missstände aufgedeckt und die Heimleitung wurde aufgefordert diese zu beseitigen. Jedoch zeigte sich bei einer zweiten Kontrolle, einige Monate später, dass noch immer hygienische Mängel bestanden und das Pflegepersonal unterqualifiziert und überfordert war.Besonders traurig ist, dass die Bewohner von ihren Angehörigen gerade deshalb in ein Pflegeheim gebracht werden, damit diese gut versorgt sind, aber oft ist genau das Gegenteil der Fall.In unserer Kanzlei bearbeiten wir Fälle, in denen die Bewohner in Altenpflegeheimen einfach sich selbst überlassen werden und die dadurch schwere körperliche Schäden und sogar den Tod erleiden.In solchen Fällen stehen Schadensersatzansprüche aufgrund von Schmerzensgeld für die Bewohner, aber auch für die Angehörigen im Raum. Denn häufig sind es auch die Angehörigen, die unter der Verwahrlosung ihrer Liebsten leiden.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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