Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung)

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
06.08.2012

Unter der therapeutischen Aufklärung versteht man alle Aufklärungs- , Offenbarungs- und Hinweispflichten des Arztes. Diese Art der Aufklärung zählt zu den selbstverständlichen ärztlichen Behandlungspflichten und ist ein wesentlicher Teil der Behandlungspflicht.

Es ist somit die Pflicht des Arztes, den Patienten im Hinblick auf dessen zukünftiges Verhalten aufzuklären, ihn entsprechend zu unterrichten und zu unterweisen. Der Arzt muss demnach alles tun, um den Patienten vor Schaden zu bewahren. Hierunter fallen bspw. Ratschläge des Arztes in allgemeiner Hinsicht, Diätvorschläge, Verhaltensmaßregeln, Tabletteneinnahmeempfehlungen, Hinweise zur Lebensführung und Befolgung ärztlicher Verordnungen, Hinweise zur Einnahme von Medikamenten und deren Nebenwirkungen, gesundheitliche Ratschläge, wie nicht zu rauchen und nicht zu trinken, sowie allgemeine Warnhinweise und Verhaltensratschläge.

Wird die therapeutische Aufklärungspflicht durch den Arzt nicht befolgt, so haftet er wegen des Vorliegens eines Behandlungsfehlers. Zu beachten ist diesbezüglich, dass der Patient – im Gegensatz zur Selbstbestimmungsaufklärung – beweispflichtig für die Verletzung der therapeutische Aufklärung ist.

Ziel der therapeutischen Aufklärung ist die Sicherung des Erfolges einer medizinischen Behandlung bei dem Patienten durch begleitende Maßnahmen/Verhaltensmaßregeln.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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