Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Vergessenes Operationsmaterial in der OP-Wunde

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
28.07.2013

Ein grober Behandlungsfehler liegt bspw. vor, wenn bei einer Operation 2-3 cm Faserreste (Mullreste) in die Wunde eindringen, weil die Mullbinde vor dem Tupfen zerrissen o.Ä. wurde.

Hierbei ist es nicht äußerst unwahrscheinlich, dass das Verbleiben der Mullreste zu einer Infektion der Wunde und schließlich zu einer chronisch-rezidivierenden Knochenentzündung und daraus resultierenden weiteren Revisionseingriffen sowie der Amputation von Körperteilen führen kann (OLG Hamm, Urt. v. 29.11.2003 – 3 U 186/01).

Wird ein Fremdkörper, bspw. ein Tupfer, in der Operationswunde vergessen, liegt grundsätzlich eine Pflichtverletzung im voll beherrschbaren Operationsbereich des Arztes vor, wenn nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

Bei dem Einsatz von textilen Hilfsmitteln müssen diese gekennzeichnet bzw. markiert und gezählt werden (BGH, NJW 1991, 983; L/U, §109 Rz. 10).

Teilen Sie diesen Artikel
Behandlungsfehler
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).