Arzthaftung
Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Verstoß gegen ärztliche Leitlinien und Richtlinien

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
17.04.2012

Die Medizin entwickelt sich stets fort. Stillstand ist – zum Glück – weder geboten noch von Medizinern, Ärzten, Wissenschaftlern gewollt. Wissen sammelt sich an und wird verbreitet. In vielen medizinischen Gebieten haben sich Standards entwickelt und wurde schriftlich fixiert. Aus dem Grund existieren Ärztliche Leitlinien. Davon zu unterscheiden sind Richtlinien.In ärztlichen Leitlinien soll der jeweilige medizinische Standard festgehalten werden. Es handelt sich also um die schriftliche Fixierung einer Behandlung, die als „gut“ eingestuft werden kann. Es handelt sich um Entscheidungshilfen für den Arzt, von denen er nach unten oder oben abweichen darf. Dabei sollte der Arzt aber beachten, dass er nur in begründeten Fällen abweichen sollte. Ein Abweichen kann, muss aber nicht einen Behandlungsfehler darstellen. Das hängt immer vom Einzelfall ab.Richtlinien hingegen beinhalten grundsätzlich Normen ärztlichen Handelns oder ärztlichen Unterlassens und werden von Einrichtungen erlassen, die dazu ermächtigt sind, für bestimmte Rechtsräume verbindlich sind. (etwa im Sozialrecht oder im Recht der gesetzlichen Krankenkassen). Diese Richtlinien müssen grundsätzlich beachtet werden.Ob in einem Arzthaftungsfall eine Abweichung zu einem Schaden führt und einen haftungsrechtlichen Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflichten darstellen, ist stets eine Beurteilung des einzelnen Falles. Sie sollten bei Zweifgeln eine Fachkanzlei einschalten, um den Fall individuell prüfen zu lassen.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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