Brustimplantate
Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Erstes Urteil in Spanien im Skandal um PIP Brustimplantate

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
07.02.2012

Nach neuesten Pressemeldungen ist auch in Madrid (Spanien) ein Urteil zu dem Skandal um die Brustimplantate gesprochen worden. Aktuell ist offenbar ein Arzt (dort ein sog. "Schönheitschirurg“) wegen Verletzung von Informationspflichten sowie eine Klinik zur Zahlung einer Entschädigung i.H. von 7.500 Euro verurteilt worden. Das hat die Nachrichtenagentur EEF heute, 07.02.2012, berichtet. Auch in dem Fall in Spanien waren der Geschädigten Implantate von „Poly Implant Prothese“ (PIP) eingesetzt. Eines dieser Implantate ist geplatzt; es hat sich ein diesen Silikonkissen innewohnendes Risiko verwirklicht. Das Gericht hat entschieden, dass die Frau nicht hinreichend über die Risiken der Billigimplantate unterrichtet worden ist – ein Vorwurf, der auch den Verfahren der Patientenanwalt AG zugrunde liegt: fehlerhafte Aufklärung. Das Gericht in Madrid liegt im Grundsatz damit auf einer Linie mit dem Gericht in Avignon, welches die Allianz zur Zahlung verurteilt hatte. Der Unterscheid besteht derzeit noch darin, dass nun wohl erstmals ein Arzt und eine Klinik zur Zahlung verurteilt werden.

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Vorstand der Patientenanwalt AG
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