Im Skandal um die giftigen PIP-Brustimplantate aus Frankreich hat das französische Handelsgericht die TÜV Rheinland GmbH am Donnerstag für haftbar befunden. Weil das Unternehmen seine „Aufsichtspflichten schwer vernachlässigt“ habe und sich von den Mitarbeitern der französischen Firma PIP völlig leichtfertig habe täuschen lassen, daher trage es einen nicht unerheblichen Teil der Verantwortung, so entschied das Handelsgericht in Toulon.Diese Entscheidung hat für unsere PIP-Fälle eine wichtige Signalwirkung und bringt unsere Mandantinnen ein Stück näher an die von uns geforderte Regulierung ihrer Schäden.
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