Sehr geehrte Mandantin,
wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, hat das Handelsgericht in Toulon (Frankreich) den TÜV- Rheinland am 14.11.2013 wegen der auch von uns bemängelten Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten im Zusammenhang mit den mangelhaften Silikonimplantaten der Firma PIP verurteilt.
Dieses Urteil gilt zwar nur zwischen den an diesem Rechtsstreit beteiligten Parteien, hat für alle weiteren PIP- Geschädigten- und damit auch für Sie- jedoch insoweit Bedeutung, als ein Gericht erstmals eine Haftung des TÜV für die mangelhaften Implantate festgestellt hat.
Wie den Medienberichten weiter zu entnehmen ist, hat der TÜV-Rheinland schon angekündigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Nichtsdestotrotz sind die Chancen für eine Entschädigung der PIP- Geschädigten deutlich gestiegen.
Wir werden im nächsten Schritt dieses Urteil genauestens prüfen und auch ins die von uns vor deutschen Gerichten geführten Klageverfahren einbringen. Zudem planen wir Anfang des nächsten Jahres eine große Klagewelle gegen die behandelnden Ärzte, den TÜV- Rheinland und die Allianz Frankreich, um auch ein positives Urteil eines deutschen Gerichtes zu erwirken.
Über den weiteren Verlauf halten wir Sie selbstverständlich informiert.
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