Wenn Ärzten ein Behandlungsfehler unterläuft, zahlen Patienten den Preis - mit ihrer Gesundheit.
Unterlaufen Ärzten Behandlungsfehler, sind die psychischen, physischen und finanziellen Folgen für die betroffenen Patienten häufig sehr belastend und gravierend.
Ein Allgemeinanwalt kann bei der Beurteilung von Fachfragen im medizinischen Bereich schnell überfordert sein. Wir wissen genau, wann Arzt, Klinik oder Therapeut für eine Fehlbehandlung haften müssen.

Behandlungsfehler dürfen nicht folgenlos bleiben.
Vermuten Sie, dass Ihr Arzt bei der Behandlung einen Fehler gemacht hat? Glauben Sie, dass Ihre gesundheitlichen Beschwerden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind? Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen – wir klären, ob Ihnen Schmerzensgeld und Entschädigung zustehen.
Übersehener Herzinfarkt
Ein übersehener Herzinfarkt kann zu dauerhaften Herzmuskelschäden führen, da Warnzeichen wie Brustschmerzen oder Atemnot oft fehlinterpretiert werden. Eine detaillierte Prüfung des Behandlungsablaufs ist daher wichtig, um mögliche Haftungsansprüche zu klären.
Behandlungsfehler bei Knie-Operationen
Fehler in Planung, Durchführung oder Nachsorge einer Knie-Operation können zu anhaltenden Beschwerden, Schmerzen und Instabilität des Gelenks führen. Eine sorgfältige Überprüfung der Behandlungsunterlagen ist notwendig, um eventuelle Schadensersatzansprüche festzustellen.
Behandlungsfehler bei Fuß-Operationen
Bei Hüftoperationen können unzureichende Diagnostik oder fehlerhafte Operationsverfahren zu starken Schmerzen, Entzündungen und weiteren Komplikationen führen. Die Einhaltung medizinischer Standards ist essenziell, um Haftungsansprüche bei Behandlungsfehlern zu vermeiden.
Behandlungsfehler bei Implantation, Hüftprothesen / Hüft-Operationen
Eine fehlerhafte Implantation, etwa durch falsche Prothesenauswahl oder -platzierung, kann erhebliche Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Entzündungen hervorrufen. Eine juristische Überprüfung ist ratsam, um Ansprüche auf Schadensersatz bei mangelhafter Durchführung zu klären.
Behandlungsfehler bei Brustoperationen
Unzureichende Aufklärung oder Fehler während einer Brustoperation können zu Asymmetrien, starken Narben oder Infektionen führen und das Selbstbild beeinträchtigen. Eine genaue Analyse der Operation und Nachsorge ist notwendig, um mögliche Ansprüche im Behandlungsfehlerfall zu prüfen.
Behandlungsfehler bei Schönheits-Operationen
Schönheitsoperationen verlangen eine präzise Aufklärung und sorgfältige Durchführung, da falsche Erwartungen und unsachgemäße Technik zu Komplikationen wie Infektionen oder unbefriedigenden Ergebnissen führen können. Eine juristische Prüfung der Dokumentation kann dabei helfen, mögliche Schadensersatzansprüche festzustellen.
Grober Diagnosefehler bei Meningitis – Klinische Versäumnisse mit lebenslangen Folgen
Hintergrund
In der medizinischen Praxis zählt die schnelle und zutreffende Diagnose akuter Infektionen wie der bakteriellen Meningitis zu den zentralen Herausforderungen. Besonders bei Kleinkindern können selbst wenige Stunden entscheidend über Verlauf und Prognose bestimmen. Die nachfolgend dargestellte Fallkonstellation zeigt, welche dramatischen Konsequenzen aus einem groben Diagnosefehler entstehen können – und wie rechtlicher Beistand zu Gerechtigkeit und Absicherung führt.
Fallübersicht
Ein Kleinkind wurde mit hohem Fieber, deutlicher Unruhe und neurologischen Auffälligkeiten in eine Klinik eingeliefert. Trotz dieser klassischen Warnzeichen unterblieben sowohl eine Lumbalpunktion als auch eine umgehende antibiotische Behandlung. Die behandelnden Ärzte schätzten die Lage falsch ein und entließen das Kind nach kurzer Beobachtung wieder nach Hause – ohne konkrete Diagnose oder Behandlung.
Am darauffolgenden Tag verschlechterte sich der Zustand des Kindes dramatisch. Die spätere Diagnose lautete auf bakterielle Meningitis, zu diesem Zeitpunkt bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Die Infektion hatte sich im Gehirn ausgebreitet – mit irreversiblen Folgen. Das Kind erlitt schwere Hirnschäden und ist seither dauerhaft pflegebedürftig.
Juristische Bewertung
Ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Bei rechtzeitiger Behandlung hätte die bleibende Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können. Die ärztlichen Versäumnisse wurden als grober Diagnosefehler gewertet.
Gerichtliche Entscheidung
Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Kind ein Schmerzensgeld von 800.000 € zu – zusätzlich zu lebenslangen Versorgungsleistungen. Das Gericht stellte unmissverständlich fest: Die ärztlichen Versäumnisse waren grobe Behandlungsfehler.
Bedeutung für die Praxis
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass grobe Diagnosefehler – insbesondere bei zeitkritischen Krankheitsbildern wie Meningitis – gravierende medizinische und juristische Folgen haben können. Gleichzeitig macht er deutlich: Betroffene Familien sind nicht rechtlos.
Fazit
Fehldiagnosen sind menschlich – aber sie dürfen nicht folgenlos bleiben, wenn sie auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Unsere Aufgabe als Patientenanwälte ist es, genau in diesen Momenten an der Seite der Betroffenen zu stehen – und Verantwortung einzufordern, wo sie verweigert wird.

"Die Unterstützung durch die Patientenanwalt AG war entscheidend für meinen Erfolg. Ich fühlte mich von Anfang an gut aufgehoben und beraten."
Opfer des Skandalfalls der PIP Brustimplantate
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Behandlungsfehlern.
Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler, müssen Sie diesen durch Beweismittel belegen, um einen Behandler in die Verantwortung zu nehmen. Dabei unterstützen wir Sie.
• Wir sorgen dafür, dass Arzt und Krankenhaus die wichtigen Behandlungsunterlagen vollständig herausgeben, z. B. OP-Berichte, Patientenakten, medizinische Gutachten, weitere Dokument.
• Wir analysieren und werten die Unterlagen fachmännisch aus.
• Wir informieren Sie genau, wie wir die Anspruchshöhe und Erfolgschance auf eine gerechte finanzielle Entschädigung einschätzen.
• Wir bemühen uns zunächst um eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses.
• Wir beraten Sie ausführlich bei der Entscheidung, ob ein Prozess geführt wird.
• Wir vertreten Ihre Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherern und vor Gericht, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend zu machen.
• Wir rechnen die Kosten mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab und halten Sie von einem Kostenrisiko fern.
Sie müssen nachweisen, dass Ihnen durch eine Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist, z. B.:
• bleibende körperliche Beschwerden
• Einschränkungen
• Schmerzen
Die meisten Betroffenen stellen Forderungen auf Schmerzensgeld oder einen finanziellen Ausgleich für die Erwerbsminderung oder Behandlungskosten, die durch den Schaden entstanden sind. Diese Kosten trägt zum großen Teil die Krankenkasse. Verstirbt ein Patient, kann das Schmerzensgeld auch als Unterhaltszahlung an seine Angehörigen gehen (Unterhaltsschäden).
Angesichts der bisweilen sehr langen Behandlungs- und Genesungsdauer nach ärztlichen Eingriffen kommt die Frage nach einem Behandlungsfehler nicht selten erst lange nach der eigentlichen ärztlichen Behandlung auf. Für die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Anspruches ist daher festzustellen, ob der Anspruch verjährt ist.
Die Bestimmung der Verjährung hängt in der Regel damit von mehreren Umständen ab, die häufig nur von einen spezialisierten Anwalt geprüft werden können. Ebenso die Möglichkeiten der Hemmung der Verjährung.
Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 Abs. 1 mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonderem Maße verletzt worden ist (BGH, Urteil vom 11.05.1953, AZ. IV ZR 170/52). Für den Beginn der Verjährungsfrist im Arzthaftungsrecht heißt dies, dass „die Kenntnis vom Misserfolg oder der Behandlungskomplikation […] allein noch nicht für die Kenntnis eines haftungsrelevanten Behandlungsfehlers [ausreicht]. Dem Patienten müssen vielmehr diejenigen Behandlungstatsachen positiv bekannt geworden sein, die – im Blick auf dem Behandlungsfehler – ein ärztliches Fehlverhalten und – im Blick auf die Schadenskausalität – eine ursächliche Verknüpfung der Schadensfolge mit dem Behandlungsfehler bei objektiver Betrachtung nahe legen; medizinische Detailkenntnisse sind nicht erforderlich. Dies setzt ein Grundwissen voraus, zu dem neben der Kenntnis der gewählten Therapiemethode auch gehört, dass der Patient die wesentlichen Umstände des konkreten Behandlungsverlaufs positiv kennt oder grob fahrlässig nicht kennt […]. Darüber hinaus erforderlich ist die Kenntnis eines vom medizinischen Standard abweichenden medizinischen Verhaltens, weil erst diese Verletzung der Berufspflicht des Arztes dessen Haftung begründet.“ (so zum Beispiel OLG Thüringen, Urteil vom 05.06.2012, AZ. 4 U159/11)
Die Verjährung ist gem. § 203 BGB gehemmt, sofern zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben. Die Verjährung ist solange gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Zu diesen Verhandlungen, die Verjährung hemmen, kann auch die Prüfung eines Behandlungsfehlers durch eine Gutachterkommission oder eine Schlichtungsstelle zählen.
Wenn umgangssprachlich über sog. „Ärztepfusch” gesprochen wird, ist meist ein grober Behandlungsfehler gemeint. Das bedeutet genau: „Der Arzt verstößt eindeutig gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse oder bewährte ärztliche Behandlungsregeln und begeht einen Fehler, der objektiv nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt einfach nicht unterlaufen darf.” Bei einem Ärztepfusch treten zum Behandlungs- und Aufklärungsfehler also noch weitere Tatsachen hinzu, wie zum Beispiel Vertuschung, Körperverletzung und Fahrlässigkeit, die das Leben oder die Gesundheit des Patienten leichtfertig auf Spiel setzen. Beim Ärztepfusch artet der Behandlungsfehler demnach aus.
Ärztepfusch zeigt viele unschöne Gesichter
Fehler passieren in jedem Beruf, doch bei Behandlungen durch Ärzte wird es heikel, denn andere können dadurch körperliche oder geistige Schäden erleiden. Noch gravierender ist es, wenn sich herausstellt, dass zum Beispiel Risiken vor einer Operation gegenüber dem Patienten bewusst heruntergespielt werden oder, wenn ein Fehler passiert ist, absichtlich etwas verschwiegen wird, um sich ggf. selbst vor den drohenden Folgen zu schützen.
Ein Grund für Ärztepfusch: Das Deutsche Gesundheitssystem
Der Grund für solches Verhalten liegt teilweise im in Deutschland vorherrschenden Gesundheitssystem: Ärzte müssen immer effektiver behandeln, auf dem Land fehlen Fachärzte und überhaupt einen Termin zu bekommen, wird zum Glücksspiel. Kliniken geraten durch immer neue Gesetze und Regelungen unter immensen Druck. Sie müssen wie profitable Unternehmen funktionieren und können so leicht zum Spielball zwischen Krankenkassen und Ärzten werden. In einer solchen Gemengelage werden schwerwiegende Fehler leider immer häufiger. Dennoch darf das nicht auf Kosten der Patientenrechte passieren! Unsere Anwälte setzen sich für Sie ein und klären Schritt für Schritt, ob ein Behandlungsfehler oder gar ein Ärztepfusch vorliegt.
Die Medizin ist ein Geschäft
Das Gesundheitswesen spielt die Tatsache gerne runter, die Praxis aber zeigt es immer wieder: Die Medizin ist ein Geschäft. Ein Geschäft mit der Angst des Patienten zu Gunsten der Karriere der Ärzte. Der Patient ist da nur allzu oft der Spielball zwischen Krankenkassen und Ärzten oder auch mal das Versuchskaninchen für den Ärzte-Nachwuchs. – Ärztepfusch ist hier vorprogrammiert. So kann es sein, dass ein anfänglicher Ärztepfusch sich zum Medizinskandal entpuppt, der durch Gefälligkeitsgutachten vonseiten der Kliniken heruntergespielt oder gar vertuscht wird. Man muss sich fragen, wie weit Ärzte für Geld und Karriere gehen?! Auch unverantwortlicher Ärztepfusch: wenn Risiken einer Operation vor dem Patienten heruntergespielt werden, interne Spitalsweisungen verschwiegen werden, wenn diese vom Standard der Schulmedizin abweichen. Auch sind es die „harmlosen Routine-Eingriffe“, welche dann in einer Hiobsbotschaft enden, wenn ein Behandlungsfehler mit Todesfolge eintritt.
Doch wenn Behandlungsfehler zum verantwortungslosen Ärztepfusch ausarten, wird Ihr Leben aufs Spiel gesetzt. Das werden wir, als Patientenanwälte nicht dulden! Wenn Sie Opfer von Ärztepfusch geworden sind, werden wir an Ihrer Seite für Gerechtigkeit kämpfen. Wir decken mit den angesehensten medizinischen Gutachtern die Behandlungsfehler auf, entlarven Vertuschung und sichern Beweise, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!
Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

