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3 Min Lesezeit

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
29.04.2025

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit: Ablauf, Rechte & Tipps

Wenn Sie länger krankgeschrieben sind, kann Ihre Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) veranlassen. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine solche Begutachtung bedeutet, wie sie abläuft und welche Rechte Sie als Patientin oder Patient haben.

Was bedeutet „arbeitsunfähig“?

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aufgrund einer Krankheit Ihre beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können oder wenn die Ausübung der Arbeit Ihre Gesundheit weiter gefährden würde. Dabei ist nicht jede Krankheit automatisch mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen. Entscheidend sind:

  • Die Schwere und Art der Erkrankung
  • Ihr körperlicher und seelischer Zustand
  • Die spezifischen Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass arbeitsunfähig geschriebene Personen zwingend zu Hause bleiben müssen. Tatsächlich können bestimmte Aktivitäten erlaubt sein, sofern sie den Genesungsprozess nicht behindern.

Warum wird der Medizinische Dienst eingeschaltet?

Der Medizinische Dienst wird von der Krankenkasse beauftragt, um die Dauer und Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Ziel ist es, Ihre Arbeitsfähigkeit möglichst zeitnah wiederherzustellen. Dazu gehört auch die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse, um Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Ihre Arbeitsfähigkeit zu beurteilen.

Ablauf des Begutachtungsverfahrens

1. Kontaktaufnahme durch die Krankenkasse

Ihre Krankenkasse informiert Sie über die geplante Begutachtung und sammelt relevante Informationen zu Ihrer aktuellen Situation und Arbeitsplatzbelastung.

2. Dokumentenbeschaffung

Gemeinsam mit Ihnen werden medizinische Unterlagen und Befunde gesammelt, die für die Beurteilung notwendig sind.

3. Sozialmedizinische Fallberatung (SFB)

Der MD prüft die eingereichten Unterlagen und beantwortet medizinische Fragen der Krankenkasse. Falls die Dokumente ausreichend sind, kann auf eine persönliche Untersuchung verzichtet werden.

4. Persönliche Begutachtung

Falls erforderlich, lädt der MD Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Ein Arzt des MD bespricht mit Ihnen Ihre gesundheitliche Situation und mögliche Schritte zur Wiedereingliederung. Dabei wird jedoch nicht in die Behandlung Ihres behandelnden Arztes eingegriffen.

Ergebnisse der Begutachtung

Nach der Begutachtung erhalten Sie in der Regel sofort das Ergebnis. In einigen Fällen kann es zu einer Verzögerung kommen, wenn der MD-Arzt Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt hält. Die Ergebnisse werden dann schriftlich an Ihre Krankenkasse übermittelt, die Sie informiert.

Das Gutachten bewertet, wie Ihre Erkrankung mit den Anforderungen am Arbeitsplatz in Zusammenhang steht und gibt eine Einschätzung zu:

  • Beendigung der Arbeitsunfähigkeit
  • Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit mit Aussicht auf Besserung
  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Ihre Rechte als Patientin oder Patient

Sie haben das Recht, das Gutachten einzusehen und sich dazu zu äußern. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.

Fazit

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist ein standardisiertes Verfahren, das dazu dient, Ihre Arbeitsfähigkeit objektiv zu beurteilen. Es ist wichtig, dass Sie sich gut darauf vorbereiten und Ihre Rechte kennen. Bei Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

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Vorstand der Patientenanwalt AG
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