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Prozessrecht
Hier finden Sie Fachartikel rund um das Thema Prozessrecht.
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Ein Privatgutachten muss vom Tatrichter berücksichtigt werden (BGH, VI ZR 10/00)
Der erkennende Richter hat grundsätzlich die Verpflichtung ein privates Sachverständigengutachten im Prozess zu berücksichtigen. Steht dieses in Widerspruch mit dem gerichtlich veranlassten Sachverständigengutachten, muss diesen sich ergebenden Widersprüchen nachgegangen werden.