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Behandlungsfehler
Hier finden Sie Fachartikel rund um das Thema Behandlungsfehler.
Anästhesie
Behandlungsfehler
Der Zeitpunkt der medizinischen Aufklärung - am Operationstag grundsätzlich verspätet
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gebietet eine rechtzeitige Aufklärung. D.h. der Patienten muss -ohne in Zugzwang zu geraten-, das Für und Wider des Eingriffs abwägen und sich frei entscheiden können.
Behandlungsfehler
Einwilligung
Die medizinische Aufklärung eines ausländischen Patienten
Ist ein Patient der deutschen Sprache nicht mächtig, so ist es die Pflicht des Arztes sich zu vergewissern, ob die erteilte ärztliche Aufklärung verstanden wurde. In Zweifelsfällen ist auf Veranlassung des behandelnden Arztes ein Dolmetscher, bzw. eine sprachkundige Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Übersetzung vornimmt.
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Englisches Insolvenzrecht kein Ausweg für Ärzte
Geschädigte Patientinnen und Patienten können auch dann weiterhin ihre Arzthaftungsansprüche vor Gericht geltend machen, wenn der Arzt sich auf (angebliche) Restschuld-/Haftungsbefreiung nach englischem Insolvenzrecht beruft.
Anästhesie
Arzthaftung
Die Fallgruppe der vollbeherrschbaren Risiken
Im Arzthaftungsrecht obliegt grundsätzlich dem Patienten die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, das Verschulden des behandelnden Arztes und für die Kausalität zwischen Behandlungsfehler und den dadurch erlittenen Schäden. Resultiert die primäre Schädigung jedoch aus einem Sachverhalt, dessen Gefahren von der Behandlungsseite ausgeschlossen werden können oder voll beherrschbar sind, besteht u. U. ausnahmsweise die Vermutung pflichtwidrigen Verhaltens, die dann vom behandelnden Arzt widerlegt werden muss.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Einsicht in die Behandlungsunterlagen nach Tod des Patienten
Stirbt der Patient infolge eines Behandlungsfehlers verweigern Ärzte und Krankenhäuser vielfach die Herausgabe der Behandlungsunterlagen an die Angehörigen bzw. deren Rechtsvertretung. Da diese zum Nachweis eines ärztlichen Verschuldens jedoch für gewöhnlich dringend erforderlich sind stellt sich die Frage, wem nach dem Tod des Patienten ein Einsichtsrecht in die Behandlungsdokumentation zusteht.
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Der Feststellungsantrag in der Arzthaftungsklage
In vielen Fällen ist bei Einreichung der Arzthaftungsklage die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen. Auf Seiten des klagenden Patienten empfiehlt es sich dann, neben einem Leistungsantrag (z. B auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes) auch einen Feststellungsantrag in die Klageschrift mitaufzunehmen.
Behandlungsfehler
Zurechnungszusammenhang eines Behandlungsfehlers notwendigen Zweiteingriffs
Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich, so hat der Schädiger auch für Folgen zu haften, die dem Patienten in Folge des Zweiteingriffs entstanden sind. So entschied der BGH in seinem Urteil vom 22.05.12 mit dem Az. VI ZR 157/11.